Im Gegensatz zu anderen Personentransport-Unternehmen, genießt der Kunde bei einem Taxiunternehmen komplette preisliche Zuverlässigkeit und Transparenz, die stets nachvollziehbar und nie manipulierbar ist. Ein Taxiunternehmen ist an eine Tarifverordnung gebunden, die innerhalb des jeweiligen Landkreises gilt. Das sogenannte Pflichtfahrgebiet umfasst im Fall von Taxi Kneissl den Landkreis und die Stadt Augsburg.
Die komplette Tarifverordnung des Landratsamtes Augsburg im Wortlaut stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung. (Stand 11-2012 // Es kann leider keine Gewähr für die jederzeitige Aktualität und Richtigkeit der Daten übernommen werden.)
Auszug der Verordnung verbindlicher Taxitarife:
- Pflichtfahrbereich: Stadt und Landkreis Augsburg
- Mindestfahrpreis: EUR 2,80
- Kilometerpreis: EUR 1,50
- Anfahrt außerhalb Betriebsitzgemeinde: EUR 1,50
(Anfahrten werden in der Regel nur fällig, wenn
die komplette Fahrt außerhalb der Betriebssitz-
gemeinde Meitingen bzw. Wertingen stattfindet.) - Fahrten von außerhalb der Betriebssitzgemeinde zurück oder
bei Rückkehr mit gleichem Fahrgast: EUR 0,40/Minute - Wartezeit: EUR 24,00/Stunde